Wann und wie wird mein Vertrag der SCHUFA gemeldet? Wann wird mein Vertrag wieder aus der SCHUFA gelöscht?
Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.
Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.