Kann ich das Fahrzeug nach Auslauf des Leasingvertrags übernehmen?

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Leasing«

Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  1. Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
  2. Bei einem Restwert-Leasingvertrag wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.

Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.

Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:

  1. Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
  2. Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
  3. Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.

Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.

Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeugs für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.

Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.

Wir sind im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet, eine Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität eine Anzahlung notwendig sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Sie sind ein gewerblicher Kunde? Dann informieren Sie sich doch einfach hier oder bei Ihrem Vertragshändler vor Ort.

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.

Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.

Ein Angebot mit anschließender Bonitätsprüfung ist jederzeit möglich. Je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität kann eine Anzahlung notwendig sein.
Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Leasingvertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis des ausliefernden Händlers und eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Bei einem Leasingvertrag sind wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Vertragsablösung (vorzeitig/regulär)«

Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)

Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren  einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.

Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:

IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Der Finanzierungsvertrag für Ihr Fahrzeug läuft demnächst aus und die Zahlung der Schlussrate steht in Kürze an. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

  1. Anschlussfinanzierung: Sie behalten Ihr Fahrzeug und finanzieren die Schlussrate zu günstigen Konditionen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Stellantis Partner.
  2. Übernahme des Fahrzeugs: Sie bezahlen die Schlussrate und das Fahrzeug gehört Ihnen. Die Begleichung erfolgt per Lastschrifteinzug von dem Konto, von dem auch Ihre monatlichen Raten abgebucht werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) erhalten Sie unaufgefordert nach vollständiger Rückzahlung der Finanzierung binnen vier Wochen per Post.
  3. Fahrzeugrückgabe: Sie geben Ihr Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Bedingungen zurück und wählen Ihr neues Wunsch-Fahrzeug. Ihr Stellantis Partner berät Sie gerne.

Eine vorzeitige Ablösung kann aus verschiedenen Gründen für Sie in Frage kommen:

  • Sie interessieren sich für ein neues Fahrzeug und möchten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten?
  • Sie möchten Ihr Fahrzeug aus finanziellen Gründen vorzeitig verkaufen oder zurückgeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung nur, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Ist dies der Fall, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bei einem Finanzierungsvertrag: Bitte nutzen Sie unser Online-Kundencenter „MyFinance“, um eine vorzeitige Kreditablösung inklusive aktueller oder zukünftiger Ablösesumme anzufragen:
    (1) Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte eine unverbindliche Ablösesumme“.
    (2) Sie finden die ermittelte Ablösesumme kurz darauf in „MyFinance“ unter „Meine Dokumente“. Darüber hinaus senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
  • Bei einem Leasingvertrag: Eine vorzeitige Vertragsablösung ist für Leasingverträge grundsätzlich nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich ausschließlich und direkt an Ihren Stellantis Partner zur Besprechung Ihrer Möglichkeiten.

Sollten Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder längerer Erkrankung an eine vorzeitige Ablösung denken, prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Vertrag eine Mietraten- oder Restschuldversicherung beinhaltet. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Online-Kundencenter „MyFinance“.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Das Ende Ihrer Vertragslaufzeit können Sie bequem in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Meine Verträge“ einsehen. Hier können Sie Ihre Vertragsdetails jederzeit nachvollziehen.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:

  • Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
  • Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.

Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland:
    IBAN: DE14500400000600041800
    BIC: COBADEFFXXX
  2. Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Sonderzahlung bearbeiten“.

Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.