Wer darf das geleaste Auto fahren?

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

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Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  1. Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
  2. Bei einem Restwert-Leasingvertrag wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.

Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.

Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:

  1. Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
  2. Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
  3. Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.

Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.

Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeugs für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.

Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.

Wir sind im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet, eine Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität eine Anzahlung notwendig sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Sie sind ein gewerblicher Kunde? Dann informieren Sie sich doch einfach hier oder bei Ihrem Vertragshändler vor Ort.

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.

Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.

Ein Angebot mit anschließender Bonitätsprüfung ist jederzeit möglich. Je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität kann eine Anzahlung notwendig sein.
Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Leasingvertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis des ausliefernden Händlers und eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Bei einem Leasingvertrag sind wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.

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