Was passiert im Schadenfall?

Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 0800 4200 132.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung - Autoversicherung«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Ihre E-Mail richten Sie an schaden-stellantis@allianz.de.

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Unsere E-Mail-Adressen:

Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie auch aus dem Ausland rund um die Uhr unter +49 69 505025921 . Die grüne Versicherungskarte, welche Ihnen mit der Police zugestellt wird gilt im Ausland als Nachweis dafür, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben.

Abhängig von Ihrem Nutzungsverhalten ist ein Nachlass auf Ihre Versicherungsprämie (Kfz-Haftplicht- und Kaskoversicherung) von bis zu 20% möglich. Der Nachlass wird auf Basis Ihres Nutzungsverhaltens im vorausgegangenen Versicherungsjahr berechnet und auf Ihre Prämie ab der nächsten Hauptfälligkeit angewendet.

Der Nachlass kann nur auf die reguläre Versicherungsprämie des jeweiligen Jahres und nicht auf die ggf. bereits im Vorjahr rabattierte Prämie gewährt werden.

Ein Beispiel: Ihre reguläre Versicherungsprämie beträgt in drei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren 500,00 Euro. Sie erhalten für das zweite Jahr 20% Nachlass, sparen somit 100,00 Euro und zahlen 400,00 Euro. Wenn Sie für das dritte Jahr erneut einen Nachlass von 20% erhalten, sparen Sie erneut 100,00 Euro und zahlen erneut 400,00 Euro.

Ihr Gesamtergebnis und damit Ihr Nachlass wird von den drei Faktoren Straßentyp, Tageszeit und Wochentag beeinflusst.

  • Straßentyp: Welche Straßen nutzen Sie? Unterschieden werden die drei Typen Autobahn, Landstraße oder Straßen in der Stadt. Fahrten auf Autobahnen sind zum Beispiel weniger riskant als Stadtfahrten und beeinflussen das Ergebnis positiv.
  • Tageszeit: Zu welchen Tageszeiten fahren Sie? Fahrten tagsüber sind weniger riskant als Fahrten in der Nacht und beeinflussen das Ergebnis positiv.
  • Wochentag: An welchen Wochentagen fahren Sie? Fahrten am Wochenende sind weniger riskant als Fahrten am Wochenanfang und beeinflussen das Ergebnis positiv.

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, umso günstiger ist die Autoversicherung.

Hinweis:  Im Falle eines Schadens in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse immer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bezieht sich immer auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Versicherungsbedingungen.

Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer.
Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen. Vor allem Kunden, die ein neues und/oder wertvolles Fahrzeug versichern, wählen daher in der Regel unsere Vollkaskoversicherung. Von der Deckung ausgenommen sind selbst verschuldete Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.

Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus – etwa wenn Sie nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgehen. Doch was ist, wenn Sie einmal nicht so viel Glück haben und Dinge passieren, auf die Sie keinen Einfluss haben – wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Gerade Kunden, denen die Haftpflicht nicht genug Schutz bietet, wählen daher unsere Teilkaskoversicherung.

Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 0800 4200 132.

Die Kfz-Haftpflicht der Stellantis Autoversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer (am Tag des Schadenereignisses gültigen) grünen Versicherungskarte verzeichnet sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Details zu den Leistungen der PSA Autoversicherung finden Sie hier: automotive-kraftbestand@allianz.de

Die Deckungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines PKW gesetzlich verpflichtend und vor der Fahrzeugzulassung abzuschließen. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die Dritten zugefügt werden. Hierbei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder auch Personenschäden handeln.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PSA Autoversicherung deckt Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab und damit deutlich mehr, als europaweit gesetzlich als Mindestdeckungssumme vorgeschrieben sind. Die Mallorca-Deckung für Fahrten mit fremden Autos im Ausland ist automatisch enthalten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung – Autoversicherung - Häufigste Fragen«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

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Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

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Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

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Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

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Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

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