Wo kann ich mein geleastes / finanziertes Fahrzeug reparieren lassen?

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Hilfe«

Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  1. Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
  2. Bei einem Restwert-Leasingvertrag wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.

Bitte sprechen Sie mit einem unserer Vertragshändler Ihrer Wahl, damit er Ihnen ein Finanzierungsangebot zu Ihrem neuen Wunschfahrzeug erstellen kann.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Stellantis Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Stellantis Bank ist leider nicht möglich.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Es tut uns sehr Leid, dass Sie einen Verlust erlitten haben und sich nun um das Thema „Vertragabwicklung“ kümmern müssen. Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung, damit wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen klären können. In jedem Fall benötigen wir:

  • eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Erbschaftsunterlagen
  • Informationen zum Standort und Nutzer des Fahrzeugs

So erreichen Sie uns:

Die Restschuld- / Mietratenversicherung (RSV / MRV) sichert Ihre Mobilität im Krankheitsfall. Bereits einen Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung übernimmt sie die Ratenzahlungen (reine Finanzrate exkl. Services).

So werden finanzielle Belastungen durch die medizinische Behandlung oder auch Einkommenseinbußen abgemildert, wenn Sie z. B. nur noch Krankengeld beziehen.
Im Todesfall werden die Finanzierungs- / Leasingraten übernommen. So haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall eine Sorge weniger.

Beim Tod des Vertragskunden werden vom Versicherer die Möglichkeiten des Eintritts der Versicherung für die ausstehenden Raten / Restwerte geprüft.
Dazu benötigt der Versicherer neben der Sterbeurkunde einen Nachweis der Todesursache und der Erbberechtigten.

Kontoinhaber: Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Institut: Commerzbank Frankfurt
IBAN: DE14 5004 0000 0600 0418 00
BIC: COBADEFFXXX

Wenn Ihr Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung der monatlichen Rate nicht über ausreichend Deckung verfügt, kommt es zu einer Rücklastschrift, d. h. der Lastschrifteinzug war nicht erfolgreich und die Rate steht aus. In diesem Fall passiert Folgendes:

  1. Sie werden per Post darüber informiert, dass der Einzug der Rate nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte.
  2. Etwa 11 bis 13 Tage nach dem ursprünglichen (erfolglosen) Rateneinzug, wird der Lastschrifteinzug erneut angestoßen.

Hinweis: Sollte es aufgrund zeitlicher Überschneidungen zu einem Lastschrifteinzug kommen, obwohl Sie Ihre Rate in der Zwischenzeit überwiesen haben, machen Sie bitte von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Der Widerspruch ist für Sie kostenlos und Sie können diesen entweder direkt über Ihr Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank veranlassen.

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Wurde der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, muss dies bei der zuständigen Kfz-Behörde gemeldet werden, die den alten Schein ausgestellt hat. Im Falle des Diebstahls sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Die Zulassungsstelle händigt Ihnen eine Verlustbestätigung aus, die dazu ermächtigt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu nutzen. Gleichzeitig muss ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Neubeantragung:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • evtl. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meistens nicht mehr benötigt)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Verlust des Kfz-Scheins muss der Halter eine eidesstattliche Erklärung erbringen, indem er das Abhandenkommen des Dokuments versichert; ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Eine formlose Verlusterklärung
  • Eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Halter, sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht

Taucht ein verloren geglaubter Schein wieder auf, muss dieser bei der Zulassungsstelle abgegeben und entwertet werden. Es darf stets nur ein gültiges Dokument geben.

Es tut uns sehr Leid, dass Sie Anlass für eine Beschwerde verspüren. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, uns mitzuteilen, warum Sie verärgert sind.

Für die Übermittlung Ihrer Beschwerde stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mit folgenden Angaben können wir Ihnen schnell Rückmeldung geben:

  • Name
  • Vertrags- bzw. Kundennummer
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • involvierte Parteien
  • Grund der Beschwerde

Selbstverständlich möchten wir möglichst schnell und zu Ihrer Zufriedenheit antworten. Hierzu werden alle Beschwerden bei uns erfasst und hinsichtlich der Einhaltung interner Bearbeitungsfristen überwacht. Sollte eine kurzfristige Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid von uns, in dem wir die Hintergründe der Verzögerung erläutern.

In unserer Datenschutzinformation finden Sie alles Wissenswerte rund um die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Beschwerde übermitteln.

Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.

Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:

  1. Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
  2. Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
  3. Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.

Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.

Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeugs für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.

Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.

Die Kalkulation der Monatsrate ist abhängig vom Preis des zu finanzierenden Fahrzeuges, der Kreditlaufzeit, dem Zinssatz und der Höhe der Anzahlung.

Wir sind im Sinne des Verbraucherschutzes verpflichtet, eine Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität eine Anzahlung notwendig sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Sie sind ein gewerblicher Kunde? Dann informieren Sie sich doch einfach hier oder bei Ihrem Vertragshändler vor Ort.

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag wird die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung schriftlich von Ihnen erteilt. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.

Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt gemäß den Bestimmungen der SCHUFA, keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet. Im Falle einee vorzeitigen Beendigung des Vertrags wird von uns eine Endmeldung an die SCHUFA versandt.

Ein Angebot mit anschließender Bonitätsprüfung ist jederzeit möglich. Je nach Finanzierungsmodell und Ihrer Bonität kann eine Anzahlung notwendig sein.
Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Vertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Leasingvertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis des ausliefernden Händlers und eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Bitte nutzen Sie unser Online-Kundencenter „MyFinance“, um eine vorzeitige Kreditablösung inklusive aktueller oder zukünftiger Ablösesumme anzufragen:

  1. Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte eine unverbindliche Ablösesumme“.
  2. Sie finden die ermittelte Ablösesumme kurz darauf in „MyFinance“ unter „Meine Dokumente“. Darüber hinaus senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Eine Ablösung durch eine andere Person oder Firma ist möglich. Zu diesem Zweck benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht und eine Postadresse, an wen wir die Zulassungsbescheinigung Teil II senden sollen, sobald der Vertrag abgelöst wurde.

Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie z. B. Totalschaden oder Diebstahl sind hiervon nicht berührt.

Mit Zahlung der letzten Rate ist Ihr Kredit komplett getilgt.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Vertragsart:

  • Klassische Finanzierung:
    Bei Überweisung der letzten Rate erhalten Sie nach Zahlungseingang binnen fünf bis sieben Arbeitstagen Ihre Zulassungsbescheinigung übersandt.
  • 3-Wege-Finanzierung:
    Wird von uns eine erhöhte Schlussrate per Lastschrift eingezogen, erfolgt die Übersendung der Zulassungsbescheinigung binnen vier Wochen.

Über das bevorstehende Vertragsende werden Sie von uns schriftlich informiert:

  1. Das erste Schreiben erhalten Sie drei Monate vor Vertragsende.
  2. Das zweite Schreiben erhalten Sie einen Monat vor bevorstehendem Vertragsauslauf.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.

Bei einem Leasingvertrag sind wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.

Das Ende Ihrer Vertragslaufzeit können Sie bequem in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Meine Verträge“ einsehen. Hier können Sie Ihre Vertragsdetails jederzeit nachvollziehen.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:

  • Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
  • Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.

Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland:
    IBAN: DE14500400000600041800
    BIC: COBADEFFXXX
  2. Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Sonderzahlung bearbeiten“.

Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Um einen Halterwechsel für ein finanziertes Fahrzeug eintragen zu lassen, nutzen Sie die „Kontaktaufnahme“ in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ und gehen wie folgt vor:

  1. Wählen Sie „Fahrzeug auf eine andere Person zulassen“ und laden Sie das Formular „Benutzererklärung“ herunter.
  2. Füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen Parteien unterzeichnen.
  3. Laden Sie das Formular über „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ in MyFinance wieder hoch.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Für eine Fälligkeitsverlegung nutzen Sie bitte unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“.
  2. Gehen Sie zur Option „Ich möchte meine Fälligkeit verlegen“.
  3. Nehmen Sie die gewünschte Änderung vor.

Wichtige Hinweise:

  • Sie können zwischen dem 1. bis 28. sowie dem letzten Tag eines Monats auswählen.
  • Mehr als 26 Tage in die Zukunft können nicht übersprungen werden.
  • Die Anzahl der kostenlosen Änderungen während der Vertragslaufzeit ist auf eine beschränkt.
  • Bei jeder weiteren Verlegung behalten wir uns vor, eine Gebühr von 10 Euro zu erheben.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Am schnellsten und einfachsten erhalten Sie einen Zins- und Tilgungsplan über unser Online-Kundencenter „MyFinance“:

  1. Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“.
  2. Klicken Sie auf die Auswahl „Zins- u. Tilgungsplan“.
  3. Am Folgetag finden Sie den Zins- u. Tilgungsplan unter „Meine Dokumente“ in MyFinance. Darüber senden wir Ihnen den Zins- und Tilgungsplan auch postalisch zu.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Für eine Änderung Ihrer Bankverbindung benötigen wir ein von Ihnen unterzeichnetes, neues SEPA-Lastschriftmandat. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich in unserem Online-Kundencenter MyFinance an.
  2. Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ die Option „Ich möchte meine Bankverbindung ändern“ und geben Sie die gewünschte Änderung ein.
  3. Sie erhalten ein SEPA-Lastschriftmandat per Post zur Unterschrift. Dieses können Sie uns gerne per Upload in MyFinance unter „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ zukommen lassen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Abbuchung der monatlichen Raten darf ausschließlich von einem Konto erfolgen, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.
  • Für die Änderung des Zahlers der monatlichen Raten, nutzen Sie bitte ebenfalls unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ → „Anderer Zahler“.
    Für die schnellstmögliche Bearbeitung laden Sie bitte gleich auch eine Ausweiskopie des künftigen Zahlers als Dokumentenupload hoch.

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Wenn Sie Ihre Rate fristgerecht bezahlt haben und Ihnen online jedoch angezeigt wird, dass Sie mit Ihrer Zahlung im Rückstand sind, kann dies an banküblichen Bearbeitungszeiten liegen. Die Aktualisierung erfolgt für gewöhnlich am nächsten Werktag.

Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie uns eine E-Mail an inkasso-de@stellantis-finance.com oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 06102 302 185.

Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Sie können Ihre persönlichen Daten wie Meldeadresse oder Telefonnummer bequem in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ ändern.

  1. Änderung Anschrift: Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte meine Anschrift ändern“ und geben Sie Ihre neue Adresse ein.
  2. Änderung Telefonnummer: Rufen Sie Ihr Profil auf und nehmen Sie die gewünschte Anpassung vor.

Sollte sich Ihr Name geändert haben, benötigen wir aus Sicherheitsgründen einen schriftlichen Nachweis. Lesen Sie hier, wie Sie für eine Namensänderung vorgehen.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Für eine Namensänderung benötigen wir aus Sicherheitsgründen einen behördlichen Nachweis. Bitte senden Sie uns eine Kopie der offiziellen Dokumente (Namensänderungsurkunde/Personalausweis) zu Ihrer Namensänderung auf einem der folgenden Wege zu:

  1. Per Dokumentenupload in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“:
    „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ → „Namen ändern“
  2. Per Post an:
    Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Kundenservice, Siemensstraße 10, 63263 Neu Isenburg

Nach Prüfung der behördlichen Nachweisdokumente nehmen wir Ihre Namensänderung in unseren Systemen vor.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Kunden der Stellantis Bank steht das Online-Kundencenter „MyFinance“ zur Verfügung. Mit der Nutzung dieses Angebots vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails einsehen und Ihren Zahlungsplan anfordern
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren
  • Ihre Bankverbindung aktualisieren
  • das Fälligkeitsdatum des monatlichen Lastschrifteinzugs ändern
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern Änderungen einzutragen sind
  • eine unverbindliche Ablösesumme anfordern (Finanzierung)
  • einen Unfall oder Diebstahl melden
  • einen Zahlungsrückstand klären
  • eine Stundung beantragen (Finanzierung)
  • eine Benutzererklärung herunterladen (Finanzierung)
  • eine gesicherte Nachricht inklusive (Nachweis-)Dokumente an uns senden

Sie haben sich noch nicht registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Bei Abschluss der Restschuld / Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld / Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld / Mietratenversicherung Plus -der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag

Der Bürge hat keine Möglichkeit, sich für „MyFinance“ zu registrieren.

Eine Registrierung nach Vertragsende ist leider nicht möglich. Haben Sie sich vor Vertragsende registriert, bleibt Ihr Zugang 24 Monate nach Vertragsende gültig und Sie können Ihre Daten einsehen.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Hilfe - Vertragsführung«

Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  1. Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
  2. Bei einem Restwert-Leasingvertrag wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.

Bitte sprechen Sie mit einem unserer Vertragshändler Ihrer Wahl, damit er Ihnen ein Finanzierungsangebot zu Ihrem neuen Wunschfahrzeug erstellen kann.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Stellantis Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Stellantis Bank ist leider nicht möglich.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Es tut uns sehr Leid, dass Sie einen Verlust erlitten haben und sich nun um das Thema „Vertragabwicklung“ kümmern müssen. Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung, damit wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen klären können. In jedem Fall benötigen wir:

  • eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Erbschaftsunterlagen
  • Informationen zum Standort und Nutzer des Fahrzeugs

So erreichen Sie uns:

Beim Tod des Vertragskunden werden vom Versicherer die Möglichkeiten des Eintritts der Versicherung für die ausstehenden Raten / Restwerte geprüft.
Dazu benötigt der Versicherer neben der Sterbeurkunde einen Nachweis der Todesursache und der Erbberechtigten.

Kontoinhaber: Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Institut: Commerzbank Frankfurt
IBAN: DE14 5004 0000 0600 0418 00
BIC: COBADEFFXXX

Wenn Ihr Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung der monatlichen Rate nicht über ausreichend Deckung verfügt, kommt es zu einer Rücklastschrift, d. h. der Lastschrifteinzug war nicht erfolgreich und die Rate steht aus. In diesem Fall passiert Folgendes:

  1. Sie werden per Post darüber informiert, dass der Einzug der Rate nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte.
  2. Etwa 11 bis 13 Tage nach dem ursprünglichen (erfolglosen) Rateneinzug, wird der Lastschrifteinzug erneut angestoßen.

Hinweis: Sollte es aufgrund zeitlicher Überschneidungen zu einem Lastschrifteinzug kommen, obwohl Sie Ihre Rate in der Zwischenzeit überwiesen haben, machen Sie bitte von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Der Widerspruch ist für Sie kostenlos und Sie können diesen entweder direkt über Ihr Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank veranlassen.

Es tut uns sehr Leid, dass Sie Anlass für eine Beschwerde verspüren. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, uns mitzuteilen, warum Sie verärgert sind.

Für die Übermittlung Ihrer Beschwerde stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mit folgenden Angaben können wir Ihnen schnell Rückmeldung geben:

  • Name
  • Vertrags- bzw. Kundennummer
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • involvierte Parteien
  • Grund der Beschwerde

Selbstverständlich möchten wir möglichst schnell und zu Ihrer Zufriedenheit antworten. Hierzu werden alle Beschwerden bei uns erfasst und hinsichtlich der Einhaltung interner Bearbeitungsfristen überwacht. Sollte eine kurzfristige Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid von uns, in dem wir die Hintergründe der Verzögerung erläutern.

In unserer Datenschutzinformation finden Sie alles Wissenswerte rund um die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Beschwerde übermitteln.

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Vertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Prinzipiell ist eine Umschreibung des Leasingvertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis des ausliefernden Händlers und eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.

Bitte nutzen Sie unser Online-Kundencenter „MyFinance“, um eine vorzeitige Kreditablösung inklusive aktueller oder zukünftiger Ablösesumme anzufragen:

  1. Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte eine unverbindliche Ablösesumme“.
  2. Sie finden die ermittelte Ablösesumme kurz darauf in „MyFinance“ unter „Meine Dokumente“. Darüber hinaus senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Eine Ablösung durch eine andere Person oder Firma ist möglich. Zu diesem Zweck benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht und eine Postadresse, an wen wir die Zulassungsbescheinigung Teil II senden sollen, sobald der Vertrag abgelöst wurde.

Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie z. B. Totalschaden oder Diebstahl sind hiervon nicht berührt.

Mit Zahlung der letzten Rate ist Ihr Kredit komplett getilgt.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrer Vertragsart:

  • Klassische Finanzierung:
    Bei Überweisung der letzten Rate erhalten Sie nach Zahlungseingang binnen fünf bis sieben Arbeitstagen Ihre Zulassungsbescheinigung übersandt.
  • 3-Wege-Finanzierung:
    Wird von uns eine erhöhte Schlussrate per Lastschrift eingezogen, erfolgt die Übersendung der Zulassungsbescheinigung binnen vier Wochen.

Über das bevorstehende Vertragsende werden Sie von uns schriftlich informiert:

  1. Das erste Schreiben erhalten Sie drei Monate vor Vertragsende.
  2. Das zweite Schreiben erhalten Sie einen Monat vor bevorstehendem Vertragsauslauf.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.

Bei einem Leasingvertrag sind wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.

Das Ende Ihrer Vertragslaufzeit können Sie bequem in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Meine Verträge“ einsehen. Hier können Sie Ihre Vertragsdetails jederzeit nachvollziehen.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:

  • Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
  • Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.

Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland:
    IBAN: DE14500400000600041800
    BIC: COBADEFFXXX
  2. Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Sonderzahlung bearbeiten“.

Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Um einen Halterwechsel für ein finanziertes Fahrzeug eintragen zu lassen, nutzen Sie die „Kontaktaufnahme“ in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ und gehen wie folgt vor:

  1. Wählen Sie „Fahrzeug auf eine andere Person zulassen“ und laden Sie das Formular „Benutzererklärung“ herunter.
  2. Füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen Parteien unterzeichnen.
  3. Laden Sie das Formular über „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ in MyFinance wieder hoch.

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Für eine Fälligkeitsverlegung nutzen Sie bitte unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie den Menüpunkt „Kontaktaufnahme“.
  2. Gehen Sie zur Option „Ich möchte meine Fälligkeit verlegen“.
  3. Nehmen Sie die gewünschte Änderung vor.

Wichtige Hinweise:

  • Sie können zwischen dem 1. bis 28. sowie dem letzten Tag eines Monats auswählen.
  • Mehr als 26 Tage in die Zukunft können nicht übersprungen werden.
  • Die Anzahl der kostenlosen Änderungen während der Vertragslaufzeit ist auf eine beschränkt.
  • Bei jeder weiteren Verlegung behalten wir uns vor, eine Gebühr von 10 Euro zu erheben.

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Am schnellsten und einfachsten erhalten Sie einen Zins- und Tilgungsplan über unser Online-Kundencenter „MyFinance“:

  1. Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“.
  2. Klicken Sie auf die Auswahl „Zins- u. Tilgungsplan“.
  3. Am Folgetag finden Sie den Zins- u. Tilgungsplan unter „Meine Dokumente“ in MyFinance. Darüber senden wir Ihnen den Zins- und Tilgungsplan auch postalisch zu.

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Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.

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Für eine Änderung Ihrer Bankverbindung benötigen wir ein von Ihnen unterzeichnetes, neues SEPA-Lastschriftmandat. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich in unserem Online-Kundencenter MyFinance an.
  2. Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ die Option „Ich möchte meine Bankverbindung ändern“ und geben Sie die gewünschte Änderung ein.
  3. Sie erhalten ein SEPA-Lastschriftmandat per Post zur Unterschrift. Dieses können Sie uns gerne per Upload in MyFinance unter „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ zukommen lassen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Abbuchung der monatlichen Raten darf ausschließlich von einem Konto erfolgen, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.
  • Für die Änderung des Zahlers der monatlichen Raten, nutzen Sie bitte ebenfalls unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ → „Anderer Zahler“.
    Für die schnellstmögliche Bearbeitung laden Sie bitte gleich auch eine Ausweiskopie des künftigen Zahlers als Dokumentenupload hoch.

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Wenn Sie Ihre Rate fristgerecht bezahlt haben und Ihnen online jedoch angezeigt wird, dass Sie mit Ihrer Zahlung im Rückstand sind, kann dies an banküblichen Bearbeitungszeiten liegen. Die Aktualisierung erfolgt für gewöhnlich am nächsten Werktag.

Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie uns eine E-Mail an inkasso-de@stellantis-finance.com oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 06102 302 185.

Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Sie können Ihre persönlichen Daten wie Meldeadresse oder Telefonnummer bequem in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ ändern.

  1. Änderung Anschrift: Wählen Sie unter „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte meine Anschrift ändern“ und geben Sie Ihre neue Adresse ein.
  2. Änderung Telefonnummer: Rufen Sie Ihr Profil auf und nehmen Sie die gewünschte Anpassung vor.

Sollte sich Ihr Name geändert haben, benötigen wir aus Sicherheitsgründen einen schriftlichen Nachweis. Lesen Sie hier, wie Sie für eine Namensänderung vorgehen.

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Für eine Namensänderung benötigen wir aus Sicherheitsgründen einen behördlichen Nachweis. Bitte senden Sie uns eine Kopie der offiziellen Dokumente (Namensänderungsurkunde/Personalausweis) zu Ihrer Namensänderung auf einem der folgenden Wege zu:

  1. Per Dokumentenupload in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“:
    „Kontaktaufnahme“ → „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ → „Namen ändern“
  2. Per Post an:
    Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Kundenservice, Siemensstraße 10, 63263 Neu Isenburg

Nach Prüfung der behördlichen Nachweisdokumente nehmen wir Ihre Namensänderung in unseren Systemen vor.

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Kunden der Stellantis Bank steht das Online-Kundencenter „MyFinance“ zur Verfügung. Mit der Nutzung dieses Angebots vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails einsehen und Ihren Zahlungsplan anfordern
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren
  • Ihre Bankverbindung aktualisieren
  • das Fälligkeitsdatum des monatlichen Lastschrifteinzugs ändern
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern Änderungen einzutragen sind
  • eine unverbindliche Ablösesumme anfordern (Finanzierung)
  • einen Unfall oder Diebstahl melden
  • einen Zahlungsrückstand klären
  • eine Stundung beantragen (Finanzierung)
  • eine Benutzererklärung herunterladen (Finanzierung)
  • eine gesicherte Nachricht inklusive (Nachweis-)Dokumente an uns senden

Sie haben sich noch nicht registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Der Bürge hat keine Möglichkeit, sich für „MyFinance“ zu registrieren.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung - Autoversicherung«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Ihre E-Mail richten Sie an schaden-stellantis@allianz.de.

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Unsere E-Mail-Adressen:

Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie auch aus dem Ausland rund um die Uhr unter +49 69 505025921 . Die grüne Versicherungskarte, welche Ihnen mit der Police zugestellt wird gilt im Ausland als Nachweis dafür, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben.

Abhängig von Ihrem Nutzungsverhalten ist ein Nachlass auf Ihre Versicherungsprämie (Kfz-Haftplicht- und Kaskoversicherung) von bis zu 20% möglich. Der Nachlass wird auf Basis Ihres Nutzungsverhaltens im vorausgegangenen Versicherungsjahr berechnet und auf Ihre Prämie ab der nächsten Hauptfälligkeit angewendet.

Der Nachlass kann nur auf die reguläre Versicherungsprämie des jeweiligen Jahres und nicht auf die ggf. bereits im Vorjahr rabattierte Prämie gewährt werden.

Ein Beispiel: Ihre reguläre Versicherungsprämie beträgt in drei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren 500,00 Euro. Sie erhalten für das zweite Jahr 20% Nachlass, sparen somit 100,00 Euro und zahlen 400,00 Euro. Wenn Sie für das dritte Jahr erneut einen Nachlass von 20% erhalten, sparen Sie erneut 100,00 Euro und zahlen erneut 400,00 Euro.

Ihr Gesamtergebnis und damit Ihr Nachlass wird von den drei Faktoren Straßentyp, Tageszeit und Wochentag beeinflusst.

  • Straßentyp: Welche Straßen nutzen Sie? Unterschieden werden die drei Typen Autobahn, Landstraße oder Straßen in der Stadt. Fahrten auf Autobahnen sind zum Beispiel weniger riskant als Stadtfahrten und beeinflussen das Ergebnis positiv.
  • Tageszeit: Zu welchen Tageszeiten fahren Sie? Fahrten tagsüber sind weniger riskant als Fahrten in der Nacht und beeinflussen das Ergebnis positiv.
  • Wochentag: An welchen Wochentagen fahren Sie? Fahrten am Wochenende sind weniger riskant als Fahrten am Wochenanfang und beeinflussen das Ergebnis positiv.

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, umso günstiger ist die Autoversicherung.

Hinweis:  Im Falle eines Schadens in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse immer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bezieht sich immer auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Versicherungsbedingungen.

Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer.
Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen. Vor allem Kunden, die ein neues und/oder wertvolles Fahrzeug versichern, wählen daher in der Regel unsere Vollkaskoversicherung. Von der Deckung ausgenommen sind selbst verschuldete Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.

Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus – etwa wenn Sie nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgehen. Doch was ist, wenn Sie einmal nicht so viel Glück haben und Dinge passieren, auf die Sie keinen Einfluss haben – wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Gerade Kunden, denen die Haftpflicht nicht genug Schutz bietet, wählen daher unsere Teilkaskoversicherung.

Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 0800 4200 132.

Die Kfz-Haftpflicht der Stellantis Autoversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer (am Tag des Schadenereignisses gültigen) grünen Versicherungskarte verzeichnet sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Details zu den Leistungen der PSA Autoversicherung finden Sie hier: automotive-kraftbestand@allianz.de

Die Deckungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines PKW gesetzlich verpflichtend und vor der Fahrzeugzulassung abzuschließen. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die Dritten zugefügt werden. Hierbei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder auch Personenschäden handeln.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PSA Autoversicherung deckt Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab und damit deutlich mehr, als europaweit gesetzlich als Mindestdeckungssumme vorgeschrieben sind. Die Mallorca-Deckung für Fahrten mit fremden Autos im Ausland ist automatisch enthalten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung - Hilfe«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.

Die Schadenmeldung erhalten Sie über unser Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Kontaktaufnahme“ mit dem Formular „Ich möchte einen Unfall/Diebstahl melden“ oder können es per Mail an info-de@stellantis-finance.com anfordern.

Sollten Sie eine externe Top Cover-Versicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Hierfür müssen Sie uns im Vorfeld in Kenntnis setzen.

Die GAP- Versicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten. Hierbei schließt sie jedoch nur die Lücke zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis.

Die Top Cover schützt Sie aber noch zusätzlich vor einem Vermögensverlust indem sie eine Zuzahlung von bis zu 20 % auf den festgestellten Wiederbeschaffungswert, maximal bis zum Neuwert Ihres Fahrzeugs, am Schadentag leistet. Damit verringert Top Cover die Differenz zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung und dem Neupreis oder gleicht sie sogar vollständig aus.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, umso günstiger ist die Autoversicherung.

Hinweis:  Im Falle eines Schadens in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse immer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bezieht sich immer auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Versicherungsbedingungen.

Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer.
Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen. Vor allem Kunden, die ein neues und/oder wertvolles Fahrzeug versichern, wählen daher in der Regel unsere Vollkaskoversicherung. Von der Deckung ausgenommen sind selbst verschuldete Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.

Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus – etwa wenn Sie nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgehen. Doch was ist, wenn Sie einmal nicht so viel Glück haben und Dinge passieren, auf die Sie keinen Einfluss haben – wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Gerade Kunden, denen die Haftpflicht nicht genug Schutz bietet, wählen daher unsere Teilkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflicht der Stellantis Autoversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer (am Tag des Schadenereignisses gültigen) grünen Versicherungskarte verzeichnet sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Details zu den Leistungen der PSA Autoversicherung finden Sie hier: automotive-kraftbestand@allianz.de

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines PKW gesetzlich verpflichtend und vor der Fahrzeugzulassung abzuschließen. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die Dritten zugefügt werden. Hierbei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder auch Personenschäden handeln.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PSA Autoversicherung deckt Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab und damit deutlich mehr, als europaweit gesetzlich als Mindestdeckungssumme vorgeschrieben sind. Die Mallorca-Deckung für Fahrten mit fremden Autos im Ausland ist automatisch enthalten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung - Hilfe - Schadenfall«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.

Die Schadenmeldung erhalten Sie über unser Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Kontaktaufnahme“ mit dem Formular „Ich möchte einen Unfall/Diebstahl melden“ oder können es per Mail an info-de@stellantis-finance.com anfordern.

Sollten Sie eine externe Top Cover-Versicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Hierfür müssen Sie uns im Vorfeld in Kenntnis setzen.

Die GAP- Versicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten. Hierbei schließt sie jedoch nur die Lücke zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis.

Die Top Cover schützt Sie aber noch zusätzlich vor einem Vermögensverlust indem sie eine Zuzahlung von bis zu 20 % auf den festgestellten Wiederbeschaffungswert, maximal bis zum Neuwert Ihres Fahrzeugs, am Schadentag leistet. Damit verringert Top Cover die Differenz zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung und dem Neupreis oder gleicht sie sogar vollständig aus.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung – Autoversicherung - Häufigste Fragen«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Unsere E-Mail-Adressen:

Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 0800 4200 132.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Details zu den Leistungen der PSA Autoversicherung finden Sie hier: automotive-kraftbestand@allianz.de

Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung – Autoversicherung - Im Schadenfall«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Bitte beachten Sie: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Telefon, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Datei über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Ihre E-Mail richten Sie an schaden-stellantis@allianz.de.

Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie auch aus dem Ausland rund um die Uhr unter +49 69 505025921 . Die grüne Versicherungskarte, welche Ihnen mit der Police zugestellt wird gilt im Ausland als Nachweis dafür, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben.

Kaskoschäden – ob Teilkasko oder Vollkasko – werden unverzüglich reguliert, sobald dem Schadenservice alle Informationen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns im Schadenfall kostenfrei über unseren SchadenDirektruf unter 0800 4200 132.