Wie erhalte ich die Rechnungen für meine Leasingraten?

Full-Service Leasingkunden der ehemaligen Opel Bank erhalten die Rechnungen automatisch monatlich per eMail. Bei Problemen / Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter fsl-de@stellantis-finance.com.
 
Für Leasing-Kunden der Stellantis-Bank (zehnstellige Vertragsnummer beginnend mit "9") gilt folgendes:
Der Leasingvertrag gilt während der gesamten Laufzeit als Dauerrechnung.
Daher ist die Ausstellung weiterer oder zusätzlicher Rechnungen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir keine buchhalterische oder steuerliche Beratung erbringen dürfen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
 

Weitere Fragen aus der Kategorie »Leasing«

Bei einem Leasingvertrag sind wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.

Über das bevorstehende Vertragsende werden Sie von uns schriftlich informiert:

  1. Das erste Schreiben erhalten Sie drei Monate vor Vertragsende.
  2. Das zweite Schreiben erhalten Sie einen Monat vor bevorstehendem Vertragsauslauf.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.

Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug.

Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:

  1. Sie behalten das Fahrzeug und begleichen die Schlussrate.
  2. Sie fahren das Fahrzeug weiter und wählen für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung.
  3. Sie geben das Fahrzeug bei Ihrem Händler zurück und entscheiden sich für ein neues Modell.

Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres Fahrzeugs statt es zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.

Mit der Anfrage für einen Kredit- oder Leasingvertrag erteilen Sie die Genehmigung zur SCHUFA-Einholung. Diese Anfrage speichert die SCHUFA als allgemeine Kredit- oder Leasinganfrage. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.

Wenn der Vertrag wie geplant endet, melden wir das der SCHUFA nicht extra. Die SCHUFA geht dann davon aus, dass der Vertrag beendet ist, weil sie die Laufzeit kennt und keine negativen Informationen bekommt.

Wird der Vertrag jedoch beendet, informieren wir die SCHUFA darüber.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und prüfen Ihre Kreditwürdigkeit. 
Ob Sie eine Anzahlung leisten müssen, hängt davon ab, welche Finanzierungsform Sie wählen und wie gut Ihre Kreditwürdigkeit ist.
Für genauere Informationen benötigen wir eine konkrete Anfrage von Ihnen.

Kilometer-Leasing
Am Anfang wird festgelegt, wie viele Kilometer Sie mit dem Auto während der Vertragslaufzeit fahren dürfen.
Wenn Sie bei der Rückgabe des Autos mehr Kilometer gefahren sind, müssen Sie dafür extra zahlen. Wenn Sie weniger gefahren sind, bekommen Sie Geld zurück.
Für Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, müssen Sie ebenfalls zahlen.

Restwert-Leasing
Hier wird keine Kilometerzahl festgelegt. Stattdessen wird am Anfang ein bestimmter Restwert für das Auto am Ende der Laufzeit berechnet.
Wenn das Auto bei der Rückgabe weniger wert ist als geplant, stellen wir Ihnen die Differenz in Rechnung.

Damit Sie gut geschützt sind, prüfen wir Ihre Anfrage sehr genau.

Bei privaten Anfragen schauen wir zum Beispiel:
  • Was im Vertrag steht
  • Wie viel Einkommen Sie haben
  • Was die SCHUFA über Ihre Zahlungsfähigkeit sagt
Je nach Modell und Ihrer finanziellen Situation kann eine Anzahlung nötig sein.
Eine genaue Entscheidung ist erst möglich, wenn wir alle Daten aus Ihrer Anfrage haben.

Sie sind Geschäftskunde? Dann fragen Sie einfach Ihren Händler vor Ort oder schauen Sie online nach weiteren Infos.

Die monatlichen Raten für Ihren Leasingvertrag zahlen Sie vorab. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der Leasinggeber sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der Leasinggeber prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt im Folgemonat zum Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten. Eine Änderung des Abbuchungstages ist nach Zahlung der ersten Mietrate möglich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Online-Kundencenter „MyFinance“. Hier finden Sie unter „Kontaktaufnahme“ den Anfragegrund „Ich möchte schriftlichen Kontakt aufnehmen“ mit der Auswahl „Diverses“.

Sie haben sich noch nicht in unserem Online-Kundencenter „MyFinance“ registriert? Dies können Sie auf unserer Internetseite mit Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse nachholen.

Ihre Daten werden nur für den Vertrag genutzt, den Sie angefragt haben.
Sie werden geprüft und gespeichert – aber nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie Werbung oder Informationen zu weiteren Angeboten möchten, müssen Sie das extra erlauben – mit Ihrer Unterschrift beim Vertragsabschluss.

Die Beratung zu einer Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn Sie ein Auto finanzieren oder leasen möchten, sprechen Sie einfach mit einem Stellantis Partner in Ihrer Nähe.
Dort bekommen Sie persönliche Beratung und passende Angebote – für Privat- und Geschäftskunden.
Auf unserer Webseite finden Sie außerdem den Online Financing Store. Dort können Sie den Vertrag ganz bequem von zu Hause aus abschließen.

Wenn Sie das Auto länger verleihen möchten, darf es nur von Personen aus Ihrem Haushalt gefahren werden. Diese müssen einen gültigen Führerschein haben.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Versicherungsschutz dafür ausreicht.
Im Zweifel schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag oder fragen bei Ihrer Versicherung nach.

Normalerweise können Sie den Leasingvertrag nicht vor dem vereinbarten Ende kündigen.
Ausnahme: In besonderen Fällen wie Totalschaden oder Diebstahl ist eine frühere Beendigung möglich.
Wenn Sie aus einem besonderen Grund kündigen möchten, können Sie uns über das Online-Formular schreiben.

Wenn Ihr Leasingvertrag endet und Sie das Fahrzeug zurückgeben, wird es geprüft. Die Art der Abrechnung hängt von der gewählten Leasingform ab:

  1. Beim Kilometer-Leasing:
    Es wird kontrolliert, wie viele Kilometer Sie gefahren sind.
    Auch Schäden oder eine übermäßige Abnutzung werden festgehalten.
    All diese Punkte werden in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.
    Danach erfolgt die Abrechnung: Sie zahlen eventuell nach – oder erhalten Geld zurück, wenn Sie weniger gefahren sind als vertraglich vereinbart.
  2. Beim Restwert-Leasing:
    Hier wird der im Vertrag vereinbarte Restwert des Fahrzeugs mit dem tatsächlichen Wert bei Rückgabe verglichen.
    Gibt es Abweichungen – zum Beispiel durch Schäden –, werden diese ebenfalls im Protokoll notiert und mit Ihnen abgerechnet.
Die Umschreibung bzw. Übertragung eines privaten Leasingvertrags auf eine andere Person ist während der Laufzeit nicht möglich.
 
Die Umschreibung eines gewerblichen Leasingvertrags ist nur möglich, wenn eine Rechtsnachfolge nachgewiesen wird, d.h., dass der bisherige Vertragspartner rechtlich vollständig auf die neue Gesellschaft übergegangen ist und alle Rechte und Pflichten übernommen wurden.
Zur Prüfung dieser Voraussetzungen benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Gewerbeanmeldung der neuen Gesellschaft
2. Gewerbeabmeldung der alten bisherigen Gesellschaft
3. Aktueller Handelsregisterauszug der neuen Gesellschaft (aus der die Rechtsnachfolge nachvollzogen werden kann bzw. auch weitere Unterlagen die die Rechtsnachfolge belegen – siehe auch Punkt 6.)
4. Personalausweiskopie/n des/der Zeichnungsberechtigten
5. Antrag auf Umschreibung - Bei Umschreibung auf Einzelfirma / GbR: Selbstauskunft für Privatpersonen
6. Rechtsverbindlicher Nachweis der Übernahme, z. B. Kauf‑ oder Übernahmevertrag, notarieller Vertrag oder vergleichbare Unterlagen, aus denen die Rechtsnachfolge eindeutig hervorgeht
 
Wichtiger Hinweis:
Aus Datenschutzgründen können Eingänge per eMail nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie uns die Unterlagen über Ihr Autohaus ein, welches uns diese über einen gesicherten Kanal zur Verfügung stellt.
 
Full-Service Leasingkunden der ehemaligen Opel Bank kontaktieren uns bitte unter fsl-de@stellantis-finance.com.

Für die Bearbeitung einer Stundung fällt eine einmalige Gebühr an. Diese wird gemäß unseren internen Richtlinien erhoben.

Die Kosten betragen:

  • Finanzierung: 37,50 EUR
  • Leasing: 37,50 EUR zzgl. MwSt.

Die Gebühr deckt den administrativen Aufwand für die Prüfung, Genehmigung und systemische Umsetzung der Stundung ab. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob es sich um eine Finanzierung oder einen Leasingvertrag handelt.

Bitte beachten Sie:
Eine Stundung ist eine zeitlich befristete Anpassung Ihrer vertraglich vereinbarten Raten. Der gestundete Betrag wird nicht erlassen, sondern entweder auf die Folgeraten umgelegt oder durch eine entsprechende Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgeglichen – abhängig von der Vertragsart (Finanzierung oder Leasing).

Die Gewährung einer Stundung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Arbeitsrichtlinien und Kompetenzregelungen und setzt eine individuelle Prüfung voraus.

Im Todesfall möchten wir die weitere Abwicklung für die Angehörigen so unkompliziert wie möglich gestalten. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine Kopie der Sterbeurkunde
- ein Erbschein, eröffnetes Testament oder eine Erbenerklärung, wenn der/die Verstorbene ledig oder geschieden war (nicht notwendig bei verheirateten Verstorbenen)
- Ausweiskopien aller Erben
 
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir die weitere Abwicklung des Vertrags und informieren Sie über die nächsten Schritte.
 
Wichtiger Hinweis, wenn Sie den Vertrag übernehmen möchten:
Aus Datenschutzgründen reichen Sie uns bitte die Unterlagen über Ihr Autohaus ein, bei welchem der Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde. Wichtig ist, dass die Erben, die den Vertrag übernehmen, vollständig im Autohaus identifiziert werden, d.h., diese müssen persönlich vor Ort sein und ihr gültiges Ausweisdokument zum Abgleich vorlegen.