Für die Bearbeitung einer Stundung fällt eine einmalige Gebühr an. Diese wird gemäß unseren internen Richtlinien erhoben.
Die Kosten betragen:
- Finanzierung: 37,50 EUR
- Leasing: 37,50 EUR inklusive MwSt.
Die Gebühr deckt den administrativen Aufwand für die Prüfung, Genehmigung und systemische Umsetzung der Stundung ab. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob es sich um eine Finanzierung oder einen Leasingvertrag handelt.
Bitte beachten Sie:
Eine Stundung ist eine zeitlich befristete Anpassung Ihrer vertraglich vereinbarten Raten. Der gestundete Betrag wird nicht erlassen, sondern entweder auf die Folgeraten umgelegt oder durch eine entsprechende Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgeglichen – abhängig von der Vertragsart (Finanzierung oder Leasing).
Die Gewährung einer Stundung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Arbeitsrichtlinien und Kompetenzregelungen und setzt eine individuelle Prüfung voraus.