Kann ich meine Top Cover, Restschuld- oder Mietratenversicherung kündigen?

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Weitere Fragen aus der Kategorie »Arbeitslosigkeit«

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

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Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Bei Abschluss der Restschuld / Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld / Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld / Mietratenversicherung Plus -der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
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Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Hilfe - Restschuld-/ Mietratenversicherung«

Die Restschuld- / Mietratenversicherung (RSV / MRV) sichert Ihre Mobilität im Krankheitsfall. Bereits einen Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung übernimmt sie die Ratenzahlungen (reine Finanzrate exkl. Services).

So werden finanzielle Belastungen durch die medizinische Behandlung oder auch Einkommenseinbußen abgemildert, wenn Sie z. B. nur noch Krankengeld beziehen.
Im Todesfall werden die Finanzierungs- / Leasingraten übernommen. So haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall eine Sorge weniger.

Beim Tod des Vertragskunden werden vom Versicherer die Möglichkeiten des Eintritts der Versicherung für die ausstehenden Raten / Restwerte geprüft.
Dazu benötigt der Versicherer neben der Sterbeurkunde einen Nachweis der Todesursache und der Erbberechtigten.

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Bei Abschluss der Restschuld / Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld / Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld / Mietratenversicherung Plus -der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Hilfe - Top Cover«

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Restschuld - & Mietratenversicherung«

Die Restschuld- / Mietratenversicherung (RSV / MRV) sichert Ihre Mobilität im Krankheitsfall. Bereits einen Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung übernimmt sie die Ratenzahlungen (reine Finanzrate exkl. Services).

So werden finanzielle Belastungen durch die medizinische Behandlung oder auch Einkommenseinbußen abgemildert, wenn Sie z. B. nur noch Krankengeld beziehen.
Im Todesfall werden die Finanzierungs- / Leasingraten übernommen. So haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall eine Sorge weniger.

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
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Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Weiterführende Marketinganfragen sind bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift zu genehmigen.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.

Die Schadenmeldung erhalten Sie über unser Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Kontaktaufnahme“ mit dem Formular „Ich möchte einen Unfall/Diebstahl melden“ oder können es per Mail an info-de@stellantis-finance.com anfordern.

Sollten Sie eine externe Top Cover-Versicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Hierfür müssen Sie uns im Vorfeld in Kenntnis setzen.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Die Restschuld- bzw. Mietratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stellantis Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden monatlichen Kreditraten (eventuelle erhöhte Schlussrate ausgenommen). Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restschuld- oder Mietratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restschuld / Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld / Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld / Mietratenversicherung Plus -der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat im Online-Kundencenter bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Telefon (06102) 302-0
E-Mail info-de@stellantis-finance.com

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

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Weitere Fragen aus der Kategorie »Versicherung - Hilfe«

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihr finanziertes Fahrzeug eine Reparatur bei einem Vertragshändler.

Haben Sie ein Fahrzeug geleast, ist dieses in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z. B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.

Unser Kundenservice berät Sie gerne montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Stellantis Autoversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie auch direkt ein individuelles Angebot.

Telefon: 0800 4200134

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

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E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.

Die Schadenmeldung erhalten Sie über unser Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Kontaktaufnahme“ mit dem Formular „Ich möchte einen Unfall/Diebstahl melden“ oder können es per Mail an info-de@stellantis-finance.com anfordern.

Sollten Sie eine externe Top Cover-Versicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Hierfür müssen Sie uns im Vorfeld in Kenntnis setzen.

Die GAP- Versicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten. Hierbei schließt sie jedoch nur die Lücke zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis.

Die Top Cover schützt Sie aber noch zusätzlich vor einem Vermögensverlust indem sie eine Zuzahlung von bis zu 20 % auf den festgestellten Wiederbeschaffungswert, maximal bis zum Neuwert Ihres Fahrzeugs, am Schadentag leistet. Damit verringert Top Cover die Differenz zwischen der Leistung der Kfz-Versicherung und dem Neupreis oder gleicht sie sogar vollständig aus.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.

Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse ist, umso günstiger ist die Autoversicherung.

Hinweis:  Im Falle eines Schadens in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse immer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bezieht sich immer auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Versicherungsbedingungen.

Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer.
Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen. Vor allem Kunden, die ein neues und/oder wertvolles Fahrzeug versichern, wählen daher in der Regel unsere Vollkaskoversicherung. Von der Deckung ausgenommen sind selbst verschuldete Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.

Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus – etwa wenn Sie nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgehen. Doch was ist, wenn Sie einmal nicht so viel Glück haben und Dinge passieren, auf die Sie keinen Einfluss haben – wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Gerade Kunden, denen die Haftpflicht nicht genug Schutz bietet, wählen daher unsere Teilkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflicht der Stellantis Autoversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer (am Tag des Schadenereignisses gültigen) grünen Versicherungskarte verzeichnet sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Sie jemand anderen mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, Sachen beschädigen oder zerstören, dann werden diese Schäden im Rahmen der Kfz-Haftpflicht beglichen. Das gilt auch für entstandene Vermögensschäden. Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in ein fremdes Auto – dann ersetzt die Haftpflichtversicherung die Schäden am fremden Fahrzeug.

Teilkasko: Damit sichern Sie sich für Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, zum Beispiel wenn es durch Hagel oder Sturm beschädigt wird. Die Teilkasko bezahlt auch bei Diebstahl, Tierbiss und Glasschäden.

Vollkasko: Zusätzlich zur Absicherung der Teilkasko ist Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurde. Und: Die Vollkasko bezahlt auch die Schäden an Ihrem Auto, die durch Sie selbst entstanden sind, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Details zu den Leistungen der PSA Autoversicherung finden Sie hier: automotive-kraftbestand@allianz.de

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines PKW gesetzlich verpflichtend und vor der Fahrzeugzulassung abzuschließen. Sie bietet Schutz gegen Schäden, die Dritten zugefügt werden. Hierbei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder auch Personenschäden handeln.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PSA Autoversicherung deckt Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab und damit deutlich mehr, als europaweit gesetzlich als Mindestdeckungssumme vorgeschrieben sind. Die Mallorca-Deckung für Fahrten mit fremden Autos im Ausland ist automatisch enthalten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »XX - Restkredit- & Leasingratenversicherung«

Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com

Die Restschuld- bzw. Mietratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stellantis Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden monatlichen Kreditraten (eventuelle erhöhte Schlussrate ausgenommen). Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restschuld- oder Mietratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restschuld / Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:

  • Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
  • Restschuld / Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Restschuld / Mietratenversicherung Plus -der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat im Online-Kundencenter bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

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