Was bedeutet das Vorhandensein einer Restschuld- bzw. Mietratenversicherung im Todesfall?
Beim Tod des Vertragskunden werden vom Versicherer die Möglichkeiten des Eintritts der Versicherung für die ausstehenden Raten / Restwerte geprüft.
Dazu benötigt der Versicherer neben der Sterbeurkunde einen Nachweis der Todesursache und der Erbberechtigten.