Serviceprodukte
Sicherheit aus einer Hand
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Häufige Fragen zu den Serviceprodukten
Die Restschuld-/Mietratenversicherung (RSV/MRV) sichert Ihre Mobilität im Krankheitsfall. Bereits einen Monat nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung übernimmt sie die Ratenzahlungen (reine Finanzrate exkl. Services).
So werden finanzielle Belastungen durch die medizinische Behandlung oder auch Einkommenseinbußen abgemildert, wenn Sie z. B. nur noch Krankengeld beziehen.
Im Todesfall werden die Finanzierungs-/Leasingraten übernommen. So haben Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall eine Sorge weniger.
Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:
- Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
- Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an.
- Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
Die Schadenmeldung erhalten Sie über unser Online-Kundencenter „MyFinance“ unter „Kontaktaufnahme“ mit dem Formular „Ich möchte einen Unfall/Diebstahl melden“ oder können es per Mail an info-de@stellantis-finance.com anfordern.
Sollten Sie eine externe Top Cover-Versicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Hierfür müssen Sie uns im Vorfeld in Kenntnis setzen.
Die Restschuld- bzw. Mietratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stellantis Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.
Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden monatlichen Kreditraten (eventuelle erhöhte Schlussrate ausgenommen). Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restschuld- oder Mietratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.
Bei Abschluss der Restschuld-/Mietratenversicherung standen zwei, bzw. drei Optionen zur Verfügung:
- Mietratenversicherung light – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Krankenhaustagegeld
- Restschuld-/Mietratenversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit und Tod
- Restschuld-/Mietratenversicherung Plus – der Versicherungsschutz erstreckt sich für Finanzierungs- und Leasingverträge auf die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit (z. B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.
Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag
Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:
- Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
- Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat im Online-Kundencenter bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice.
- Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.
KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:
Telefon (06102) 302-0
E-Mail info-de@stellantis-finance.com
Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.
Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:
Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail info-de@stellantis-finance.com
Sie können den Anmeldeantrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Kündigung der Versicherung in Textform (z. B. per Brief, E-Mail) zum Ende der jeweiligen einmonatigen Versicherungsdauer erklären.
Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.
Die Anschrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:
Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: info-de@stellantis-finance.com
Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 1 Monat die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt (max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei der Mietratenversicherung Light beträgt die Mindestleistung € 50 pro Monat.
Im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt.
Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 3 Monaten (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. € 1.500 im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich.
Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Die Höchstversicherungssumme beträgt jedoch € 75.000. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.
Beim Krankenhaustagegeld besteht die Versicherungsleistung aus einer Zahlung von € 100 pro Tag an dem sich die versicherte Person mindestens 24 Stunden wegen medizinisch notwendiger Behaldlung aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen im Krankenhaus oder in einer Gesundheitsinstitution aufhalten muss. Die Höchstversicherungssumme beträgt € 9.000.
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